Beim Schächten wird einem unbetäubten Tier der Hals mit einem Messer von der Kehle aus durchschnitten. Dabei werden bei vollem Bewusstsein Haut, Muskeln, die Halsschlagadern, die Luft- und Speiseröhre sowie die daneben befindlichen Nervenstränge durchtrennt. Die Tiere durchleiden einen Todeskampf, der Minuten andauern kann, mit höllischen Schmerzen, Atemnot und Todesangst und sterben schließlich durch Verbluten. Dieses betäubungslose Schlachten ist Bestandteil verschiedener Religionen und wird vor diesem Hintergrund auch in Deutschland praktiziert.
Beim normalen Schlachten, so wie es tagtäglich auf unseren Schlachthöfen stattfindet, sterben die Tiere ebenfalls durch Verbluten. Hier werden die Tiere jedoch zuvor betäubt, so dass das Schmerzempfinden und die Wahrnehmung ausgeschaltet sind und die Tiere vom eigentlichen Schlachtvorgang nichts mitbekommen.
In Deutschland verbietet das Tierschutzgesetz grundsätzlich, ein Tier ohne Betäubung zu schlachten. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren „zwingend vorschreibt", können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragen.
Quelle:
Tierschutzbund.de